Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat die AGF konkrete aktuelle Forderungen erarbeitet und die Kandidierenden der im Landtag vertretenen Partei in einer Postkartenaktion darüber informiert.
Die Karten stehen auf der AGF-Seite als Download zur Verfügung.
Dank einer Projektmittelförderung über die eaf Niedersachsen konnte die Ev. Familien-Bildungsstätte Hildesheim im Mai-Juni ein paar kleinere Koch-Videos für die ganze Familie produzieren, als kleiner Ersatz für Kochkurse, die derzeit nicht stattfinden konnten und können:
Dank der Förderung ist die Ev. Fabi auf keine Einnahmen angewiesen und stellt die Videos allen zur Verfügung. Der Link kann also gerne auch in weiteren Netzwerken geteilt und an interessierte Familien geschickt werden. Die einzelnen Videos können natürlich auch direkt über YouTube geteilt werden.
Zur Dokumentation freut sich die Fabi sehr über Kommentare, natürlich am liebsten von Familien, die die Rezepte ausprobieren. E-Mail: fabi@d-li.de
Weitere Videos unter:
http://familie.d-li.de/koch-videos-koch-doch-mal
in diesem Monat haben 50 DELFI-Kursleiterinnen aus unseren Mitgliedseinrichtungen an drei Workshops „DELFI geht online – Wie geht das?“ teilgenommen.
Danach schrieb uns eine Teilnehmerin aus der Ev. Familienbildungsstätte Uelzen:
„Herzlichen Dank für die tolle Fortbildung. Ich mache seit fast 15 Jahren DELFI Kurse und war total skeptisch was die online Kurse betrifft. Und durch gestern habe ich doch Lust dazu bekommen. Ich werde es üben. Ein Konzept habe ich schon im Hinterkopf.“
Neben den Links zu unserer Arbeitshilfe und den Videofilmen „ Eltern-Kind-Gruppen gehen online- Wie geht das?“ finden Sie noch viel mehr Neues in unserem neuen Infobrief:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_348/210323_infobrief_2.pdf
Am 26. April sind wir gespannt auf den Online-Vortrag „Erziehung prägt Gesinnung – Die Familie ist das erste Herrschaftssystem“ von Dr. Renz-Polster. Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu können.
https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_vortrag_kurs_o_8_2
Am 26. März 2021 soll das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Vor den abschließenden Beratungen des Familienausschusses fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Abgeordneten auf, einen Rechtsanspruch auf Familienförderung nach § 16 in der neuen Fassung des SGB VIII zu verankern.
Familienbildungseinrichtungen sind Entlastungs- und Begegnungsort und bieten Eltern die Gelegenheit zur Erweiterung ihrer sozialen Netze. Im kürzlich vorgelegten Neunten Familienbericht der Bundesregierung betonen die Sachverständigen die wachsende Bedeutung der Familienbildung. Sie empfehlen, die Familienbildung als wichtige wohnortnahe Unterstützung durch eine verpflichtende Finanzierung seitens der Länder abzusichern und sie in das Leistungsspektrum der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe einzubinden. „Der Bundestag sollte eine entsprechende Erweiterung von § 16 SGB VIII unbedingt mit in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aufnehmen, ehe es in der kommenden Woche verabschiedet wird“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.
Zudem sollte die Gesetzesreform auch dafür genutzt werden, Familienbildung verpflichtend in die kommunale Jugendhilfeplanung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang unterstützt die eaf den Vorschlag des Neunten Familienberichts, in allen Jugendämtern eine Stelle zur Koordination von Angeboten der Familienbildung einzurichten und regelmäßige Bedarfserhebungen durchzuführen.
Die eaf fordert bereits seit Jahren eine zuverlässige und langfristige Finanzierung von Angeboten der Familienbildung. Diese Forderung war auch Teil ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 22. Oktober 2020 sowie des Positionspapiers „In Verantwortung für Kinder“ aus dem Jahr 2017.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_346/210319_pm_kjsg_final.pdf
evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. fordert kürzere Zeitabstände zwischen Erhebungen für neue Zeitverwendungsstatistik
Der Präsident der eaf, PD Dr. Martin Bujard, nimmt heute als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum Zeitverwendungserhebungsgesetz teil. Das Gesetz sieht vor, Zeitverwendungsdaten künftig in Form einer Bundesstatistik zu erheben. Die eaf begrüßt nachdrücklich die damit mögliche kontinuierliche Erfassung der Lebenswelten von Familien, kritisiert aber die ins Auge gefassten Erhebungsintervalle von zehn Jahren als zu lang.
„Aktuelle Zeitverwendungsdaten sind für eine verantwortungsvolle Familienpolitik unverzichtbar“, mahnt Bujard, der als Forschungsdirektor beim Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung tätig ist. „Die Erhebung sollte künftig alle fünf Jahre erfolgen, sonst treten bei politischen Entscheidungen aktuelle Meinungsumfragen an die Stelle valider wissenschaftlicher Daten, weil diese bereits veraltet sind. Gute Familienpolitik braucht aber Einblicke in die tatsächlichen Lebensverhältnisse von Familien und darf nicht auf Wunschdenken aufsetzen. Diese Erkenntnis ist durch die Überforderung von Familien während der akuten Pandemiephasen noch einmal deutlich geworden.“
Zeitpolitik ist eine der zentralen Zukunftsfragen für Familie und Familienpolitik: Die Gesamtarbeitsbelastung – also Familien- und Erwerbsarbeit – von Paaren mit Kindern ist signifikant höher als ohne Kinder. Insbesondere Mütter mit kleinen Kindern stemmen in der „Rushhour des Lebens“ regelmäßig 65 Wochenstunden und sind dementsprechend stressbelastet. Um familienpolitische Maßnahmen in der wissenschaftlich gebotenen Güte besser evaluieren zu können, ist es nach Ansicht der eaf zudem sinnvoll, für die Zeitverwendungserhebung eine Panel-Struktur zu etablieren.
Die Stellungnahme der eaf zum Zeitverwendungserhebungsgesetz lesen Sie hier.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_345/210311_pm_zeitverwendung_anhoerung_final.pdf
Das Netzwerk Evangelischer und Katholischer Eltern-Kind-Gruppen in Deutschland (NEKED) hat kürzlich die Arbeitshilfe „Eltern-Kind-Gruppen gehen online - Wie geht das?“ veröffentlicht. Anhand vieler praktischer Beispiele zeigt die Broschüre Wege auf, wie digitale Angebote für Eltern mit Kindern bis drei Jahren und digitale Elternabende konzipiert und umgesetzt werden können. Denn derzeit können Eltern und Kindern keine Angebote vor Ort gemacht werden, obwohl junge Familien doch gerade jetzt Beratung und Begleitung benötigen: Wen kann ich fragen? Mit wem kann ich mich austauschen? Wo erfahre ich Unterstützung? Die eaf als Teil des NEKED-Netzwerks möchte die Leiter/innen in der Eltern-Kind-Arbeit und die Familien ermutigen, neue Wege zu gehen und online-Formate zu nutzen.
„Vor einem Jahr schien es für viele noch unvorstellbar, eine Eltern-Kind-Gruppe online durchzuführen. Aber die Praxis in unseren vielen Familienbildungsstätten hat gezeigt: Es geht, und zwar sehr gut. Ich freue mich sehr, dass die Erfahrungen und das Fachwissen aus dem Netzwerk nun als Arbeitshilfe auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Davon werden sicherlich viele Kursleiter/innen und mit ihnen viele Familien profitieren,“ so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.
Eltern-Kind-Gruppen als Herzstück der Familienbildung sind ein geeigneter Ort zur Stärkung der Elternkompetenzen und Eltern-Kind-Bindung. Sie bieten Begleitung, Bildung, Orientierung, Impulse zur religiösen Sozialisation und dienen der Entwicklungsförderung, sowie der Gesundheitsprävention. Die Eltern profitieren von dem Informations- und Erfahrungsaustausch, dem Gemeinschaftserlebnis und der Netzwerkbildung. Sie erfahren Entlastung und Selbstvergewisserung für den Familienalltag.
Ute Dettweiler von der eaf Pfalz bietet hierzu am Do. 25.03.21 | 17.00 Uhr eine Veranstaltung an und berät und unterstützt die ev. Eltern-Kind-Gruppenleitungen. Infos bei ute.dettweiler@evkirchepfalz.de
Download Arbeitshilfe „Eltern-Kind-Gruppen gehen online - Wie geht das?“<https://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/210222_NEKED_Arbeitshilfe.pdf>
Viele Anregungen und praktische Beispiele stehen auch als Video auf dem YouTube-Kanal des Forums Familienbildung <https://www.youtube.com/channel/UCGbUnlhJTMk2y6ihc9VM-fw> zur Verfügung.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_344/210311_pm_eltern_kind_gruppen_final.pdf
Wir laden Sie recht herzlich zu dem Online-Vortrag in unserer Veranstaltungsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung am 26. April 2021, 10.00 - 12.00 Uhr ein.
Wir freuen uns diesmal auf den Kinderarzt und Autor Dr. Herbert Renz-Polster. Bei kontroversen Fragen bezieht er eindeutig Stellung. Erziehung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Einerseits. Andererseits aber bilden sich in diesem Rahmen auch die ersten Grundlagen unseres moralischen und politischen Denkens, Fühlens und Handelns. Kurz: Erziehung prägt Gesinnung! Wie wirkmächtig die Erfahrungen der Kindheit sind, erläutert uns Dr. Herbert Renz-Polster in seinem Vortrag „Erziehung prägt Gesinnung – Die Familie ist das erste Herrschaftssystem“.
Wir freuen uns auf einen spannenden Vortrag und eine anregende Diskussion.
Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_vortrag_kurs_o_8_2
wir freuen uns, dass nun auf unserem YouTube Kanal Forum Familienbildung unsere Videos "Eltern-Kind-Gruppen gehen Online - Wie geht das?" zur Verfügung stehe:
https://www.youtube.com/channel/UCGbUnlhJTMk2y6ihc9VM-fw
Der Link kann gerne weitergeleitet, gepostet und überall geteilt werden. Wenn eine Einrichtung einen eigenen YouTube Kanal hat, und die Videos dort einstellen möchte, kann sie sich gerne bei uns melden.
Mit der Arbeitshilfe Eltern-Kind-Gruppen gehen Online - Wie geht das? möchten wir Mut machen, digitale Bildungsformate auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Wir hoffen, diese Handreichung ist eine Unterstützung.
https://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/210222_NEKED_Arbeitshilfe.pdf
In den kostenfreien Workshops Eltern-Kind-Gruppen gehen Online - Wie geht das? für unsere Mitglieder im Forum Familienbildung konnten wir mehr als 150 Kursleiter*innen auf ihrem Weg begleiten.
Im Namen des Netzwerkes evangelischer und katholischer Eltern-Kind-Gruppen in Deutschland (NEKED) wünschen wir weiterhin viel Erfolg!
Wir laden ein zu einem Online-Workshop zum Thema „Digitale Methoden in der pädagogischen Arbeit mit Familien - Sinnvoller Einsatz von digitalen Tools!“.
https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_workshop_kurs_o_4
Die Veranstaltung findet am 23. April 2021 von 9.30-13.30 Uhr unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt.
(Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere Datenschutzerklärung zur Verwendung von Zoom. Sie finden sie unter www.eaf-bund.de/documents/200422_Datenschutzhinweise_zu_Zoom_eaf.pdf)
Diese Veranstaltung führt inhaltlich die Diskussion von Kurs O-3 „Digitale Methoden in der pädagogischen Arbeit mit Familien - Von der Idee zum digitalen Format!“ fort.
Sie setzt aber nicht die Teilnahme an O-3 voraus und kann alleine für sich gebucht werden – jedoch werden Teilnehmende von O-3 bei der Anmeldung bevorzugt.
In diesem Kurs sollen vor allem die Kompetenzen der Teilnehmenden in Bezug auf die methodische Umsetzung einer anregenden und zielführenden Online-Veranstaltung gestärkt werden. In Online-Formaten ist dabei ein stetiger Methodenwechsel günstig, um die Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft zu stützen. Es gibt eine Vielzahl an unterstützenden Tools. Häufig herrscht aber auch Unsicherheit, wie diese Werkzeuge z. B. unter Datenschutzaspekten zu bewerten sind.
Das Seminar vermittelt einen Überblick darüber, was sich in der jüngsten digitalen Bildungsarbeit bereits durchgesetzt und bewährt hat. Im praxisorientierten Teil können die Teilnehmenden verschiedene Tools anhand einer Methodenbox ausprobieren und gemeinsam mit anderen didaktisch auswerten.
Zielgruppe sind Mitarbeitende in der Familienbildung mit Vorerfahrung mit digitalen Formaten, insbesondere auch Teilnehmende des Vorgängerkurses O-3.
Den Veranstaltungshinweis finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_workshop_kurs_o_4
Melden Sie sich bitte bis spätestens 12.4.2021 mit dem ausgefülltem Anmeldeformular an.
Bitte geben Sie dabei unbedingt die E-Mail-Adresse an, an die wir die notwendigen Zugangsdaten zur Veranstaltung senden sollen.
Die Teilnahmezahl ist mit max. 20 Personen begrenzt.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Forum Familienbildung
Cornelia Lange
Mit Enttäuschung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) aufgenommen, dass Familienbildungsstätten auch aus der zweiten Runde des Sonderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) keine finanziellen Hilfen erhalten werden.
„Der gesamte Bereich der Familienbildung und die damit verbundenen, täglichen Unterstützungsangebote für Familien und Eltern scheinen aus dem Blickfeld der politisch Handelnden zu geraten. Schon im letzten Jahr haben wir im Zusammenhang mit den Schutzschirmen und der ersten Auflage des nun verlängerten Sonderprogramms darauf hingewiesen, dass die Familienbildung ebenso zu den stark gefährdeten Unterstützungsstrukturen zählt und unbedingt in den Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.
Familienbildungseinrichtungen sind konkrete Anlaufstellen für Familien mit ihren Nöten und Ängsten. Sie bieten Unterstützung vor Ort und halten auch in der aktuellen Krisensituation Kontakt zu den stark belasteten Familien. Alle Einrichtungen zeigen, wie mit Kreativität und Engagement gute und nachgefragte Angebote bereit gehalten werden können. Allerdings sind diese in der Regel nicht refinanziert. Durch das Wegbrechen von Teilnahmebeiträgen und weiteren Finanzierungsquellen ist eine Vielzahl der Einrichtungen in ihrer Existenz akut gefährdet.
Bujard fordert eine Erweiterung des Sofortprogramms für Familienbildungseinrichtungen: „Familien brauchen niedrigschwellige Angebote direkt vor Ort. Sie benötigen die Unterstützung der Familienbildung jetzt mehr denn je, da sie in den vergangenen Monaten durch das Fehlen von Kinderbetreuungsangeboten, Schulschließungen und Unsicherheiten im Beruf oft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren. Deshalb müssen die vorhandenen Angebote verlässlich abgesichert werden.“ Darüber hinaus müssen Angebote der Familienbildung zukünftig auch über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nachhaltig verankert und gefördert werden.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_343/210304_pm_fabi_hilfe.pdf
Für mehr Gelassenheit im Umgang mit privaten und beruflichen Belastungssituationen
Für mehr Gelassenheit im Umgang mit privaten und beruflichen Belastungssituationen
Die Kath. BAG Familienbildung bietet am 25. Februar auch den Online-Workshop Selbstfürsorge und Stressmanagement - Für mehr Gelassenheit im Umgang mit privaten und beruflichen Belastungssituationen an.
Hier sind noch Anmeldungen möglich:
https://familienbildung-deutschland.de/selbstfuersorge-und-stressmanagement
Liebe Familien, liebe Einrichtungen für Familien,
gemeinsam mit dem Verein für Familienförderung in Bad Dürkheim und Hr. Groß als Referent vom Haus der Diakonie, gehen wir mit unseren Angeboten für Familien neue Wege und laden zu unserem ersten
Online-Themenabend am 03.03.21 um 19 Uhr zum Thema: „Nach dem Stress kommt die Erschöpfung“, ein.
Ein Thema, das mit Corona an Brisanz gewinnt bzw. gewonnen hat …
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Wenn Sie sich unter www.t1p.de/familien angemeldet haben, erhalten Sie einige Tage vor Beginn der Veranstaltung einen Link für die Teilnahme.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese E-Mail bzw. den Flyer über ihre Verteiler auch anderen Familien zukommen lassen.
Sollten Sie einzelne Flyer oder ein Plakat zum Aufhängen in Papierform benötigen, können Sie sich gerne melden.
Wir freuen uns über viele Teilnehmende und einen regen Austausch.
Viele Grüße
Peter Fischer
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Peter Fischer
Gemeindepädagogischer Dienst (GPD) im Protestantischen Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt
Referat für Familienarbeit und Seniorenarbeit
Medienpädagogik
Mit dem verlängerten Lockdown nahmen die Anfragen nach Fortbildungsmöglichkeiten zur Umsetzung von digitalen Familienbildungsangeboten zu. An unseren vier kostenfreien Workshops „Eltern-Kind-Gruppen ONLINE – Wie geht das?“ haben sich im Januar fast 100 Teilnehmerinnen beteiligt. Wir, das Netzwerk evangelischer und katholischer Eltern-Kind-Gruppen in Deutschland (NEKED), freuen uns, dass wir damit exklusiv unsere Mitgliedseinrichtungen unterstützen konnten.
Weitere Online-Angebote finden Sie unserem neuen Infobrief:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_339/210210_infobrief_1.pdf
Und hier schon eine Vorankündigung: In unserer Reihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung freuen wir uns am 26. April auf Dr. Herbert Renz-Polster zu dem Thema „Erziehung prägt Gesinnung - Die Familie ist das erste Herrschaftssystem“ https://epaper.tagesspiegel.de/article/09ee3b9e0ab82f0d515d8eb0a8497db93335550ef24198462b391411b1dac058
Wir freuen uns, Ihnen einen Online-Workshop zum Thema „Digitale Methoden in der pädagogischen Arbeit mit Familien - Von der Idee zum digitalen Format“ ankündigen zu können.
https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_workshop_kurs_o_3
Die Veranstaltung findet am 03. März 2021 von 9.30-13.30 Uhr unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt.
(Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere Datenschutzerklärung zur Verwendung von Zoom. Sie finden sie unter www.eaf-bund.de/documents/200422_Datenschutzhinweise_zu_Zoom_eaf.pdf)
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit grundlegenden Fragen rund um Konzeption und Organisation von Online-Veranstaltungen im Kontext der Familienbildung. Welche Bedingungen und Faktoren tragen zum Gelingen eines digitalen Bildungsangebots bei? Was ist bei der Planung, Umsetzung und Durchführung zu beachten? Auf diese Fragen gibt das Seminar Antworten und bietet Raum, eigene Erfahrungen mit bereits durchgeführten Formaten und den damit verbundenen Erfahrungswerten zu reflektieren.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeitende in der Familienbildung mit Vorerfahrung mit digitalen Formaten.
Es wird am 23. April 2021 eine weitere Veranstaltung zu diesem Themenkomplex geben. Der Fokus wird dabei auf dem sinnvollen Einsatz digitaler Tools liegen. Für April erfolgt eine gesonderte Ausschreibung. Die Teilnahme an der hier beworbenen Veranstaltung im März ist keine Voraussetzung für den Kurs im April. Eine gleichzeitige Anmeldung zu beiden Veranstaltungen ist nicht möglich. Bei Interesse warten Sie die Ausschreibung für den Kurs im April ab.
Den Veranstaltungshinweis finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/online_workshop_kurs_o_3
Melden Sie sich bitte zeitnah bzw. bis spätestens 22.2.2021 mit dem ausgefülltem Anmeldeformular an.
Bitte geben Sie dabei unbedingt die E-Mail-Adresse an, an die wir die notwendigen Zugangsdaten zur Veranstaltung senden sollen.
Die Teilnahmezahl ist mit max. 20 Personen begrenzt. Mitarbeitende aus unseren Mitgliedseinrichtungen werden bevorzugt berücksichtigt. https://www.eaf-bund.de/familienbildung/mitglieder/mitglieder_forum_familienbildung
Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an neuen Regelungen zur Existenzsicherung, die kurzfristig in Kraft treten sollen[1]. Mit Befremden stellen die Unterzeichner*innen dieser Erklärung fest, dass auch in der voraussichtlich letzten Novelle des SGB II vor der Bundestagswahl die Bedarfe von Trennungsfamilien weder anerkannt noch verlässlich im Existenzsicherungsrecht abgebildet werden. Gelebte gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln zwischen und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es nicht zum Nulltarif. Diese Bedürfnisse von Trennungsfamilien werden erneut übergangen, obwohl der aktuelle Entwurf offene Aufträge aus dem Koalitionsvertrag umsetzen soll.
Es ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf mit seinen zahlreichen und überwiegend auf Dauer angelegten Vorschlägen, z.B. eine großzügigere Freistellung von Immobilienvermögen, nicht aber einen Umgangsmehrbedarf für Elternteile und Kinder enthält. Das Versprechen des Koalitionsvertrages, zu prüfen „wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt und Alleinerziehende entlastet werden können (Z 2316f., S. 51)“, bleibt uneingelöst. Die jahrelangen Forderungen der unterzeichnenden Verbände, die in besonderer Weise mit der Situation von Kindern in Trennungsfamilien sowie Alleinerziehenden vertraut sind, verhallen ungehört.
Die Koalitionspartner haben sich vorgenommen, das Wohl der Kinder in das Zentrum zu stellen (S. 20) und die gemeinsame Erziehungsverantwortung beider Elternteile nach Trennung und Scheidung zu stärken (S. 132). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen entsprechende Kosten auch über Leistungen im Existenzsicherungsrecht abgedeckt werden. Die gemeinsame Sorgeverantwortung durch getrenntlebende Elternteile darf nicht nur ein Modell für gut Verdienende sein. Hierauf haben auch diejenigen Familien einen Anspruch, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.
Aktuell ist die Rechtslage so, dass existenzsichernde Leistungen für das Kind nur nach Aufenthaltstagen bei den Eltern „aufgeteilt“ werden. Die höheren Aufwendungen für „Fixkosten“ bzw. die für Kinder notwendige „Infrastruktur“ in zwei Haushalten bleiben ungedeckt. Zum einen fallen doppelte Kosten zum Beispiel für Kleidung und Ausstattung an. Zum anderen werden laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherungen, Vereinsbeiträge oder das Handy im Haushalt der überwiegend betreuenden Alleinerziehenden auch bei tageweisen Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Die Aufteilung des Sozialgeldes nach aktueller Rechtslage steht daher einem konfliktfreien Miteinander der Eltern diametral entgegen. Diese Rechtslage kann das Kindeswohl nicht umfassend gewährleisten.
Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Die höheren Kosten für eine Betreuung durch beide Eltern müssen abgesichert werden, etwa durch einen Umgangsmehrbedarf beim zweiten Elternteil. Wir fordern die Koalition auf, auch dieses Versprechen gegenüber Eltern und Kindern aus dem Koalitionsvertrag einzulösen.
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1 Referentenentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BMAS), geplantes Inkrafttreten 1.4.2021.
Liste der Mitzeichnenden:
eaf: Weitere Nachbesserungen beim Elterngeld notwendig
Die eaf begrüßt, dass mit der Reform des Elterngeldes, die heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, die Situation von Eltern zu früh geborener Kinder verbessert wird. Eltern von Frühchen müssen bislang früher als Eltern reif geborener Kinder ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, weil sich der Elterngeldanspruch nach dem tatsächlichen Geburtstermin richtet. „Uns freut für alle Eltern, die sich um Gesundheit und Entwicklung ihrer zu früh geborenen Kinder sorgen, dass ein Teil unserer Kritik am Frühchenmonat zu einer Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren geführt hat“, erläutert Martin Bujard, Präsident der eaf. Statt eines einzigen zusätzlichen Elterngeldmonats soll es für Kinder, die mehr als sechs Wochen zu früh geboren werden, nun bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate geben.
Beim Stundenkorridor für mögliche Teilzeittätigkeit beim Partnerschaftsbonus wurde bedauerlicherweise nicht nachjustiert. Die eaf hatte sich für eine Absenkung der Untergrenze auf 20 Stunden ausgesprochen. „Forschungsergebnisse zeigen, dass dies den Wünschen von Müttern mit zweijährigen Kindern näherkommt und eine Inanspruchnahme so wahrscheinlicher macht“, führt Bujard aus. „Dies gilt auch und gerade für Alleinerziehende, deren Möglichkeit einer beruflichen Tätigkeit noch mehr von individuellen Faktoren wie Kitaplatz oder familiärer Unterstützung abhängen.“
Auch der Mindestsatz des Elterngeldes wird durch die Reform nicht erhöht, obwohl er faktisch seit über 30 Jahren nicht angepasst wurde. Aus Sicht der eaf ist der Reformprozess beim Elterngeld deshalb noch längst nicht abgeschlossen und muss durch umfassende zeitpolitische Angebote bis zur Einschulung des jüngsten Kindes ergänzt werden.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_336/210129_pm_elterngeldreform_2_3_lesung_final.pdf
Pressemitteilung vom 19.01.2021
Die eaf begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Koalition, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz sichtbar zu machen. Sie bezweifelt, dass der gegenwärtige Vorschlag für zwei Drittel von Bundestag und Bundesrat mehrheitsfähig ist. Bei den Kinderrechten muss aus Sicht der eaf ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention vermieden werden. Zugleich sollte den Warnungen vor einer Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges und einer von der UN-Konvention abweichenden Kinderrechtenormierung im Grundgesetz Gehör geschenkt werden, die von vielen Verfassungsrechtsjuristinnen und Völkerrechtsspezialisten in der langjährigen Debatte ausgesprochen wurden.
Die eaf hat deshalb ein Policy Paper mit einem Alternativvorschlag erarbeitet. Dieser ist eine schlanke Lösung, der Kinder in Art. 6 des Grundgesetzes explizit nennt. Der eaf-Alternativvorschlag gerät weder mit den UN-Kinderrechten in Konflikt noch gefährdet er das wohlaustarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat.
„Er ist für alle Bürger und Bürgerinnen verständlich und verändert den sprachlichen Duktus der Verfassung nicht“, erklärt Martin Bujard, Präsident der eaf. „In Kombination mit dem von uns vorgeschlagenen Staatsziel, dass die staatliche Gemeinschaft auf die Förderung der tatsächlichen Rechte des Kindes verpflichtet, sollte künftig über diesen Weg die gesamte UN?Kinderrechtskonvention Beachtung finden, nicht nur einzelne ausgesuchte Rechte und Prinzipien daraus. Zugleich stellt er Kinder unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, wie es die Opposition fordert. Diese Lösung könnte deshalb mehrheitsfähig sein.“
Eine Übernahme einzelner Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention ist nicht notwendig, wirft aber eine Menge Probleme auf. Für die Auslegung von Völkerrecht, wie der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sind die authentischen Sprachfassungen maßgeblich. Daran entzündet sich bereits die Kritik der Opposition, denn die Geister scheiden sich an der Frage, ob das Kindeswohl entsprechend der UN-Konvention nun „angemessen“ oder „vorrangig“ beachtet werden muss. Alle Bemühungen, mit einer deutschen Formulierung die entsprechende völkerrechtliche Rechtslage zu umschreiben, können gleichzeitig eine vom Völkerrecht abweichende verfassungsrechtliche Auslegung hervorbringen, die neue Probleme aufwirft. „Es ist voraussehbar, dass praktisch jeder Versuch in diese Richtung im parlamentarischen Verfahren von Sachverständigen des Verfassungs- und Völkerrechts auseinandergenommen wird. Das kann dazu führen, dass wir in dieser Legislatur keine Grundgesetzänderung mehr bekommen werden“, befürchtet Bujard.
Das aber ist aus Sicht der eaf nicht hinnehmbar. Zudem verdeutlicht die Debatte um Corona-Maßnahmen, dass die Kinderrechte in Deutschland dringend gestärkt werden müssen.
Den konkreten Vorschlag finden Sie im Policy Paper „Kinderrechte und Grundgesetz – eaf- Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit“.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_335/210119_pm_kinderrechte_und_grundgesetz_final.pdf
Der neue und letzte Infobrief in diesem Jahr enthält neben aktuellen Studien rund um unser Leben mit Corona auch eine Rubrik mit neuen Materialien für die Winter- und Weihnachtszeit.
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_330/201207_infobrief_6.pdf
Diese helfen vielleicht, neben den analogen und digitalen Adventskalendern, beim: „Warten, Konzentration, Kräfte sammeln, ruhig werden – und dann beginnen, loslaufen, Energien mobilisieren und durchstarten. Anlauf nehmen, damit es Weihnachten werden kann!“
https://adventskalender.evangelisch.de/
Allen auf diesem Wege ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Pressemitteilung der eaf vom 30.11.2020
Der diesjährige Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ betont die Rolle der Familienbildung als wichtige Ressource der Demokratiebildung sowie die besondere Bedeutung der Eltern. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) bündelt mit dem Forum Familienbildung die langjährigen Erfahrungen in der evangelischen Eltern- und Familienbildung. Martin Bujard, Präsident der eaf, begrüßt es ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Familienbildung im Bericht in den Fokus gerückt werden:
„Familie ist der primäre Bildungsort. Die Bewältigung des Familienalltags kann somit als eine Art Übungsfeld demokratischen Zusammenlebens betrachtet werden. Die Angebote der Familienbildung begleiten Familien in verschiedenen Lebensphasen. Sie stärken Eltern und Kinder in ihren Kompetenzen und unterstützen sie dabei, demokratisches Handeln einzuüben. Denn Familienbildung bietet Räume für Begegnung und schafft Lernorte gemeinsam für Eltern und Kinder, in denen sie alltagsnah und selbstwirksam Entscheidungs-, Beratungs- und Argumentationsprozesse mitgestalten können.“
Die eaf unterstützt die Empfehlung aus dem Bericht, die Mitarbeitenden der Familienbildung durch Fachberatung zu begleiten. Dies hat sich in den Kindertagesstätten bereits seit Jahren bewährt. Bujard fordert: „Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nur erfolgen, wenn die Familienbildung vor Ort über ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen verfügt. Wir fordern, dass die Angebote und Strukturen auf der Grundlage eines formulierten Rechtsanspruches der Familienförderung im SGB VIII §16 nachhaltig regelfinanziert werden.“
Aktuell startet das Forum Familienbildung in der eaf gemeinsam mit der Diakonie Deutschland das Modellprojekt „Für Vielfalt und Partizipation in der Familienbildung“. Die Online-Seminarreihe für pädagogische Fachkräfte wird finanziert aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: >>>https://www.eaf-bund.de/de/projekte/kooperationen
Unter https://familienbildung-berlin.de/adventskalender/ kann vom 1. – 24. Dezember jeden Tag ein Türchen geöffnet werden. Dahinter verbergen sich Überraschungen für Kinder und Erwachsene.
Zum Ansehen, zum Zuhören, zum Mitmachen!
Die Evangelische Familienbildung Berlin möchte euch begleiten, auch im Advent dieses besonderen Jahres.
Wir wünschen allen eine frohe, gesegnete, entspannte Adventszeit voller Vorfreude!
Gemeinsam in den Winter, entspannt in den Advent.
Was trägt uns im Dezember? Wir glauben: Gutes, einfaches Essen. Zusammensein bei Kerzenschein. Es warm und kuschlig haben. Dafür sorgen, dass es im vorweihnachtlichen Alltag ruhige und gemütliche Inseln gibt, die uns, unsere Familien und unseren Zusammenhalt stärken.
Vier Mal im Advent möchten wir Euch dazu eine fröhliche, inspirierende und entspannte Zoom-Stunde anbieten. Mit winterlichen Rezepten für zuhause, einfachen kleinen Entspannungsideen und Behaglichem für Klein und Groß. Mit uns und vielen anderen Familien gemeinsam zu sein ist ganz einfach:
Macht es Euch zuhause bequem und holt uns einfach dazu! Wir freuen uns auf Euch!
Mittwoch, 2. Dezember, 15:00 – 16:00 Adventsnachmittag mit dem FUN Familienzentrum in Friedrichshain
Sonntag, 6. Dezember, 14:00 – 15:00 Nikolaus-Gottesdienst für KLEIN und groß Neukölln
Freitag, 11. Dezember, 16:30 – 17:30 Adventliche Musik, Text und Entspannung mit QiGong (Weit.Blick und Familienbildung Charlottenburg-Wilmersdorf)
Dienstag, 15. Dezember, 16:00 – 17:00 Adventsstunde mit der Familienbildung Reinickendorf
AKD: Amt für kirchliche Dienste in der EKBO
Goethestraße 26–30 | 10625 Berlin
Telefon +49 30 3191 286
Mobil +49 1512 1050 537
u.lingner@akd-ekbo.de
akd-ekbo.de
Liebe Interessent*innen,
die Anmeldungen für die Kurse in 2021 laufen auf Hochtouren. Viele Kurse sind bereits ausgebucht.
Wir freuen uns daher Ihnen mitteilen zu können, dass weitere Kurse für 2021 veröffentlicht wurden. Dies sind vorerst die letzten Kurse, die für 2021 geplant sind.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei Interesse zeitnah für einen der Kursplätze zu bewerben. Eine Bewerbung ist über den Online-Bewerbungsserver möglich
Die Kurse finden Sie auf der Homepage des Konsortiums unter folgendem Link: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2021/.
Sollten Ihre Daten bereits im Bewerbungsserver erfasst sein, ist es nicht notwendig, sich ein zweites Mal zu registrieren. Nehmen Sie in diesem Fall per Email bitte direkt Kontakt mit mir oder mit der Zentralstelle Elternchance unter Angabe Ihres Kurswunsches auf: info@konsortium-elternchance.de.
Aufgrund der aktuellen Umstände planen wir alle Kurse im Jahr 2021 unter Beachtung der jeweilig gültigen Hygienestandards.
Sollten einzelne Kursdurchführungen aufgrund der weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie nicht möglich sein, werden wir alle Teilnehmenden schnellstmöglich informieren.
Herzliche Grüße
Gisela Tesch
Koordinatorin für das Projekt „Elternchance II “
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeitenden der eaf-Bundesgeschäftsstelle derzeit im Homeoffice tätig und vorrangig per Mail erreichbar sind.
Pressemitteilung der eaf vom 18.11.2020
Am heutigen Mittwoch verabschiedet der Deutsche Bundestag das 3. Corona-Schutzpaket. Es umfasst auch die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, deren Kinder coronabedingt von behördlichen Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt es als Schritt in die richtige Richtung, dass die Regelungen über den Jahreswechsel hinaus bis einschließlich März 2021 weiterhin gelten werden, und mahnt eine Verlängerung bis Ende 2021 an. Denn das aktuelle Infektionsgeschehen führt in den letzten Wochen wieder vermehrt dazu, dass Schulen und Betreuungseinrichtungen teilweise oder sogar ganz schließen müssen oder Kinder als Kontaktperson zu Hause bleiben müssen. Wenn die Eltern dann ihrer Berufstätigkeit nicht im normalen Maß nachgehen können, haben sie bis zu 10 Wochen lang einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie für ihr Kind „keine zumutbare Betreuung“ haben. Doch was genau gilt als zumutbar?
Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Von Eltern im Homeoffice wird oft erwartet, dass sie ihre Kinder nebenher betreuen und beschulen. Das ist aus unserer Sicht weltfremd und geht an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern vorbei. Gerade kleinere Kinder benötigen viel ungeteilte und liebevolle Aufmerksamkeit, ihre Bedürfnisse lassen sich nur bedingt aufschieben. Und wenn gar mehrere Kinder unter 12 Jahren tagsüber von den Eltern betreut oder bei der Erarbeitung schulischer Inhalte unterstützt werden sollen, ist an effektives Arbeiten gar nicht mehr zu denken. Die Eltern versuchen, ihren Kindern und ihrem Arbeitgeber gleichermaßen gerecht zu werden und können daran nur scheitern. Auch trägt es dazu bei, dass Homeoffice von Eltern bei Arbeitgebern über die Corona-Zeit hinaus diskreditiert wird. Hier wäre es aus unserer Sicht unbedingt angezeigt, die Zumutbarkeit klarer zu definieren: Berufstätigkeit im Homeoffice schließt eine gleichzeitige Betreuung kleinerer Kinder in der Regel aus und ist damit in vielen Fällen keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit.“
Oft sind es die Schulen oder Kitas selbst, die beim Auftreten von Infektionen umgehend reagieren und Einrichtungen schließen und einzelne Gruppen und Personen nach Hause schicken, noch ehe die überlasteten Gesundheitsämter eine Schließung anordnen. „Unklar ist, ob die Betroffenen dann ebenfalls Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. An dieser Stelle sollte unbedingt für Klarheit gesorgt werden“, so Bujard weiter: „Auch in diesen Fällen müssen Eltern einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.“
Ein PDF der Pressemitteilung steht auch zum Download bereit unter:
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Die eaf begrüßt, dass Kinderkrankentage und der Unterstützungsbedarf von Familien mit Kindern heute im Plenum des Deutschen Bundestages Thema sind. Mit einem Gesetzentwurf und zwei Anträgen sucht die Opposition nach Lösungen für Familien, die mit den derzeitigen Ansprüchen auf Kinderkrankengeld und Entschädigungen voraussichtlich nicht gut durch die Pandemie kommen werden. In den kommenden Herbst- und Wintermonaten ist mit einer weiterhin deutlich erhöhten Belastung der Eltern zu rechnen, die kranke Kinder betreuen oder Schul- und Kitaschließungen auffangen müssen.
Die Ausweitung der Kinderkrankentage ist derzeit bis Ende 2020 befristet. „Die zusätzlichen Belastungen für Familien werden nicht pünktlich zum Jahresende vorbei sein, Familien benötigen deshalb eine sichere Perspektive. Noch in diesem Jahr sollte daher beschlossen werden, dass auch in 2021 dreißig Kinderkrankentage genommen werden können“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Zusätzlich sollte die Attestpflicht ausgesetzt werden, um Eltern und Kinderarztpraxen gleichermaßen zu entlasten.“
Vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Infektionszahlen muss die Lage der Familien stärker als zu Beginn der Pandemie in den Mittelpunkt gerückt werden. Die eaf kritisiert, dass bei den Lockerungen des Lockdowns im Frühjahr Fitnessstudios, Friseure, Baumärkte und Anderes Vorrang vor der Wiedereröffnung von Schulen, Kitas und Spielplätzen hatten. Kinder und Jugendliche gehörten zu den letzten Gruppen, für die schrittweise Lockerungen beschlossen wurden. Ihre Bedürfnisse wurden dadurch vernachlässigt, die psychosozialen Folgen fehlender Kontakte unterschätzt und die Verschärfung von Bildungsungleichheit in Kauf genommen. Rettungsschirme für die soziale Infrastruktur kamen zuletzt oder gar nicht. „Eine solche niedrige Priorisierung von Familien darf sich nicht nochmal wiederholen“, so Bujard. Die eaf macht sich deshalb dafür stark, im aktuellen Pandemiegeschehen die Aufrechterhaltung der Infrastrukturen für Kinder und Jugendliche mit politischem Nachdruck zu unterstützen und für funktionierende Hygienekonzepte zu sorgen.
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https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_323/201028_pm_vereinbarkeit_kinderkrankengeld.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Jetzt ist nicht nur Zeit für die ersten goldenen Herbstspaziergänge, sondern auch Zeit für den neuen bunten Infobrief.
Ob beim Spazierengehen oder Lesen wünsche ich die ein oder andere Neuentdeckung und die ein oder andere Inspiration.
Bleiben Sie gesund!
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_321/201006_infobrief_5.pdf
Die eaf bedankt sich für die U?bersendung des Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ und die damit verbundene Gelegenheit zu einer Stellungnahme unseres Verbandes. Aus zeitlichen Gründen ist es der eaf leider nicht möglich, eine vollständige Stellungnahme abzugeben. Im Folgenden möchten wir deshalb auf einige Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen:(>> WEITERLESEN)
Akteure in der evangelischen Familienarbeit wollen sich enger vernetzen
Von Alexander Lang (epd). Viele Familien sind durch Corona an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gelangt und brauchen Hilfe. Die evangelische Kirche will sich besser um sie kümmern. Expertinnen und Experten haben sich dazu bei einem Fachtag in Kaiserslautern ausgetauscht. Kaiserslautern (epd). Wie im Brennglas hat die Corona-Krise verdichtet, wie schwierig die Situation vieler Familien im Land ist. Täglich leisten die Eltern den kräftezehrenden Spagat zwischen dem Job und der Erziehung ihrer Kinder. Vor allem Mütter pflegen zudem ältere Angehörige. Zum zeitlichen Druck kommt bei vielen Familien hinzu, dass das Geld oft hinten und vorne nicht reicht. "Die Schere zwischen Arm und Reich verschärft sich", sagt die Bildungsdezernentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dorothee Wüst. Für die Gesellschaft sei ein "funktionierendes System Familie" wichtig - doch hätten die Auswirkungen der Pandemie viele Eltern und Kinder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geführt. Wie die Kirche besonders junge Familien besser unterstützen kann, darum ging es bei einem ersten Fachtag des Landesarbeitskreises Pfalz der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) in Kaiserslautern. 15 Vertreterinnen und Vertreter aus Kindertagesstätten, Gemeindepädagogischen Diensten und der Erziehungsberatung sind auf Einladung der eaf in der protestantischen Friedenskirche zum Kennenlernen zusammengekommen. Sie wollen sich zukünftig besser fachlich austauschen und ihre Arbeit zum Wohl ihrer Klientel enger vernetzen, kündigt die Vorsitzende Annette Heinemeyer an, die auch landeskirchliche Gleichstellungsbeauftragte ist. Die Landeskirche wolle die Sorge um die Familien "aus dem Hinterkopf in das Vorderhirn holen" und ihre unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in den Blick nehmen, kündigt Bildungsdezernentin Wüst an. Gefragt werden müsse, welche Unterstützung sie brauchten und was ihre Wünsche seien. Und tatkräftige Hilfe haben Familien immer mehr nötig, merken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchlichen Familienarbeit an. Für viele Familien aus anderen Ländern oder zugezogene Familien seien Kindertagesstätten wichtige Orte der Begegnung und Beratung, erzählt Nadja Lobodda, die Leiterin der Kita Kaiserslautern-Betzenberg. Viele der rund 90 Kinder dort hätten einen Migrationshintergrund und stammen aus Familien, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Eltern seien häufig in ihrem Lebensalltag und bei der Kindererziehung überfordert und bräuchten vermehrt Kontakte sowie Begleitung durch pädagogisches Fachpersonal. In der Kita Betzenberg gebe es deshalb eine intensive Elternarbeit, wo in Absprache mit Eltern etwa Ernährungsberatung und sportliche Aktivitäten angeboten werden, berichtet Lobodda. Zudem werde versucht, Eltern miteinander ins Gespräch zu bringen, damit diese eigene Netzwerke zur gegenseitigen Hilfe knüpfen können. Auch das enge Miteinander von Kindertagesstätten, Gemeindepädagogischen Diensten und Gemeindediensten der Kirchengemeinden könne Familien stützen, ergänzen Gemeindediakon Klaus Orschiedt vom Gemeindepädagogischen Dienst und Sozialarbeiterin Alice Jessl vom Evangelischen Gemeindedienst in Kaiserslautern. Eine willkommene Entlastung für Familien könne die Vollverpflegung ihrer Kinder in den Kindertagesstätten sein, merkt Daniela Brauer-Schwarzer an, die bei der Fachberatung der Diakonie für die Dekanate Donnersberg, Homburg, Kaiserslautern, Kusel sowie An Alsenz und Lauter zuständig ist. "Familien stehen unter immensem Druck, sie wollen alles gut machen", weiß Marc Becker von der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie in Kaiserslautern. Bei Problemen wie Trennungen, Scheidungen oder schulischen Problemen der Kinder bräuchten sie schnelle, unbürokratische und niederschwellige Hilfen. "Oft fehlen ihnen die Ressourcen, um die Eltern zu sein, die sie sein wollen" sagt der Erziehungswissenschaftler.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. befasst sich auf ihrer Fachtagung „Ein Wunschkind – um welchen Preis?“ (16.-17. September 2020 in Bonn) mit ethischen Fragen an die Reproduktionsmedizin.
Deren Möglichkeiten, Angebote und Verfahren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erweitert. Es wachsen die Nachfrage und der Druck, die in Deutschland zugelassenen reproduktionsmedizinischen Verfahren auszuweiten. Zunehmend wird auf dritte Personen und deren „Zellmaterial“ zurückgegriffen. Dabei fordert das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft die bisherigen Normen von Familie und Elterndasein heraus. Die eaf setzt sich für ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein. Doch wie genau soll das aussehen?
In ihrem Positionspapier "Kinderwunsch und Kindeswohl. Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin" hat die eaf schon im Vorfeld der Tagung die Rahmenbedingungen für reproduktionsmedizinische Behandlungen in den Blick genommen und dabei einen besonderen Fokus auf die Verantwortung für das Kindeswohl gerichtet. Diese Verantwortung stellt alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung, denn es handelt sich um eine vorausschauende Verantwortung, die prospektiv für ein noch nicht existierendes Kind wahrgenommen werden muss. Gesellschaft und Staat haben die wichtige Aufgabe, der Reproduktionsmedizin einen gesetzlichen und strukturellen Rahmen zu setzen, der eine Inanspruchnahme in Verantwortung ermöglicht.
Die Tagung will nun weiter ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin konkret aussehen kann. Für individuelle Fragen stehen Prof. Dr. Ute Gerhard als Expertin und Mitverfasserin des Positionspapiers, PD Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf, zur Verfügung. Weitere ausgewiesene Experten und Vortragende finden Sie im Tagungsprogramm: https://www.eaf-bund.de/documents/Aktuelles/200629_Flyer_JT.pdf
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Die aktuelle Krise zeigt deutlich, dass eine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung unverzichtbar ist. Wo Familien lokale Angebote nutzen können, fühlen sie sich weniger allein gelassen. Doch nun sind viele Einrichtungen durch vorübergehende Schließungen und weiterhin anhaltende Beschränkungen in eine dramatische wirtschaftliche Schieflage geraten. Die unterschiedlichen Rettungsprogramme für Sozialdienstleister greifen oft nur wenig und bieten keine nachhaltige Perspektive.
Deshalb ruft die eaf gemeinsam mit fünf weiteren bundeszentralen Organisationen und Verbänden zur nachhaltigen Absicherung von Angeboten und Leistungen der Familienbildung in Deutschland auf.
„Einrichtungen der Familienbildung haben in den zurückliegenden Monaten trotz Lockdown und anhaltender Einschränkung gerade die hoch belasteten Familien begleitet und unterstützt. Wirtschaftlich sind die Einrichtungen in eine prekäre Situation geraten, deren Auswirkungen noch gar nicht abzusehen sind. Jetzt gilt es, Familienbildung als systemrelevanten Teil einer gelingenden Familienförderung anzuerkennen und nachhaltig abzusichern. Gerade im Hinblick auf eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in schwierigen Zeiten liegt das Wohlergehen von Familien im ureigensten Interesse von Bund, Ländern und Kommunen.“ sagt Martin Bujard, Präsident der eaf.
Bund, Länder und Kommunen tragen die Verantwortung, Familienbildung im Sinne einer ganzheitlichen Familienförderung zukunftsfähig abzusichern und Finanzierungsinstrumentarien für ihre Angebote und Leistungen zu schaffen. Die Familienbildung muss in ganz Deutschland als essentieller Teil der Unterstützung von Familien anerkannt werden.
>>>Download: Aufruf: Familienbildung jetzt verlässlich und nachhaltig sichern!
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https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_317/200908_familienbildung_aufruf_pm.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Berlin, den 4. September 2020. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) bedankt sich für die Gelegenheit, zum geplanten Zeitverwendungs-erhebungsgesetz Stellung zu nehmen. Die kontinuierliche Erfassung von Zeitverwendungsdaten in Form einer Bundesstatistik ist aus Sicht der eaf sehr zu begrüßen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse in Form ausreichender Datengrundlagen sind nach Ansicht der eaf eine elementare Handlungsvoraussetzung ür verantwortungsvolle Familienpolitik: Eine strukturelle Verbesserung der Lebenswelt von Familien kann nur gelingen, wenn die Ausgangs- lage für gesellschafts- und familienpolitische Maßnahmen ausreichend erforscht und bekannt ist.
Sommer-Sonne-Ferien-ZEIT für den neuen Infobrief:
>> Download
Viel dreht(e) sich um Corona und abgesehen von einigen Veröffentlichungen dazu, sind neue Formate entstanden. Auch wir als Servicestelle haben die Bedarfsmeldungen aufgegriffen und bieten ONLINE-Kurse an:
https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender
Am 20. Juli und am 18. August 2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Wir freuen uns, dass wir im Forum Familienbildung bei der eaf diesen Kurs noch zweimal anbieten können. Er richtet sich an alle Fachkräfte, die die Funktionalitäten eines Videokonferenztools wie Zoom kennenlernen und in Zukunft nutzen wollen. Die Veranstaltung wird von Leevke Sophie Denker geleitet und moderiert.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für unsere Mitglieder im Forum Familienbildung kostenfrei. Alle anderen zahlen einen Teilnahmebeitrag in Höhe von 10,- €.
Pro Kurs können max. 20 Personen teilnehmen.
Ziel der Veranstaltung ist das Kennenlernen der Grundfunktionen von Zoom und ein sicheres Gefühl im Umgang mit dem Tool - sowohl als Teilnehmer*in, als auch als Host (Moderator*in). Neben den technischen Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen, werden die Anwendungen in Kleingruppen (sogenannten Breakout-Rooms) ausprobiert.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zum Kurs notwendig.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 15.Juli 2020 unter Angabe Ihres Namens und der jeweiligen Einrichtung und Ihrem Wunschtermin (20. Juli ODER 18. August) an. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „Online-Kurs Basiswissen Videokonferenz-Systeme“ an info@eaf-bund.de.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Kurs mit den notwendigen Zugangsdaten. Diese senden wir an die, von Ihnen genannte bzw. genutzte E-Mail-Adresse.
Technische Grundvoraussetzungen für die Teilnahme sind:
Empfehlung: Laden Sie sich vorab die Zoom Anwendung unter https://zoom.us/de- de/zoomrooms/software.html herunter.
Hinweis: Wir werden Teile der Veranstaltung zu Weiterbearbeitungszwecken aufnehmen bzw. speichern. Wir werden keine Video- und Tonaufnahmen von Ihnen weiterverwenden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen Sie diesem Verfahren zu.
Datenschutz: Unser Datenschutzerklärung zur Verwendung von Zoom finden Sie unter https://www.eaf- bund.de/documents/200422_Datenschutzhinweise_zu_Zoom_eaf.pdf
Unsere Veranstaltungen sind gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Evangelische Kirche in Deutschland.
SAVE THE DATE! TERMIN BITTE VORMERKEN!
Der Fachtag Elternchance: Elternbegleitung: „Familien erreichen – Kinder stärken“ findet am 22. September 2020 von 10.00 – 15.00 Uhr als Online-Veranstaltung statt.
Thema: “Sozial-emotionale Entwicklung und Regulierungsfähigkeit von Kindern” - Elternbegleitung im Coronaalltag
An diesem Fachtag wird in Impulsvorträgen die Bedeutung der frühen Bindungserfahrungen als Voraussetzung für sozial-emotionale Kompetenzen verdeutlicht. Es werden außerdem Methoden und Materialien vermittelt, die praxisnahe Impulse geben, um den seelischen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Durch Ansprache und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern durch die dialogische Haltung können Krisen bestmöglich gemeistert werden.
Dozentinnen:
Dr. Birte Aßmann: Humanbiologin, Schwerpunkt Bindungsforschung, Autorin, Dozentin im Programm Elternchance des BMFSFJ
Stella Valentien: Diplompädagogin, Schwerpunkt Frühpädagogik, Leiterin des Arbeitsbereichs Kindergarten plus der Deutschen Liga für das Kind
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung,
Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter*innen.
Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ werden wir über
Ziele und Möglichkeiten der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter*in informieren.
Das detaillierte Tagungsprogramm wird zurzeit noch erarbeitet. Sobald es in allen Einzelheiten feststeht, sende ich es Ihnen zu.
Die Fachveranstaltung findet über das Online-Portal Zoom statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei!
Weitere Termine für Fachtagungen im Programm Elternchance finden Sie hier: https://www.konsortium-elternchance.de/fachtage-elternbegleitung-2020/
Bitte notieren Sie sich bereits jetzt den Termin in Ihrem Kalender * Wir würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu können!
Da die Veranstaltung online und damit bundesweit stattfindet, sind die Teilnahmeplätze begrenzt, es erfolgt eine Auswahl nach Eingangsdatum der Anmeldung
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF für ein Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz)
Die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (AGF) nimmt - bedingt durch die Einschränkungen während der Corona-Pandemie – eine massiv zunehmende Belastung von Familien vor allem in Bezug auf die Bildung und Betreuung ihrer Kinder wahr.
Die monatelange Notbetreuung zehrte an den finanziellen Ressourcen und gesundheitlichen Kräften und auch die jetzt einsetzende Stufe drei im Bereich der Kindertagesstätten und die langsame Öffnung der Schulen reichen bei Weitem nicht aus, um Kinder und Eltern wirksam zu entlasten. Insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien stoßen immer häufiger an ihre Grenzen; gerade sie brauchen verlässliche, kontinuierliche Angebote.
Wir fordern daher alle politisch Verantwortlichen in den Kommunen, Landkreisen und auf der Landessebene auf, weitere und wirksamere Unterstützungsmaßnahmen für Familien im Bereich Bildung und Betreuung von Kindern in allen Altersstufen zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Familien brauchen bis zu den Sommerferien und verstärkt auch in den Sommerferien konkrete Perspektiven und Entlastungsstrukturen. Vorrang muss dabei die Hilfe fär besonders belastete oder benachteiligte Gruppen haben.
V.i.S.d.P
Stephan Weidner
Einladung des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Rheinland-Pfalz zum Webinar am 19.06.2020 um 18:00 MESZ.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
durch die Corona-Pandemie wurden zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen und Kitas und Schulen zeitweise komplett geschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Betreuung und das Homeschooling der Kinder stellen Familien vor eine große Belastungsprobe. Die Corona-Krise trifft uns zwar alle, aber sie trifft uns nicht gleich stark. Besonders Frauen ziehen oft den Kürzeren bei der Aufteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Care-Arbeit. Und das auch schon vor Corona.
Wir möchten im Webinar mit der Journalistin Barbara Vorsamer, unserer Familienministerin Anne Spiegel und unserem familienpolitischen Sprecher Daniel Köbler diskutieren: Was bedeutet Corona für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Sind Frauen die Verliererinnen der Krise? Was muss Politik hier tun?
Zu Beginn des Webinars wird unser Fraktionsvorsitzender Dr. Bernhard Braun ein Grußwort halten.
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.
Der neue Infobrief des eaf Bund - Ausgabe 03 | 2020 - ist da.
Themen sind u.a. Eltern-Kind-Gruppen: Die „Hidden Champions“, Familienbildung für ALLE?! und ein Dialog-Videokonferenz sowie interessante Tagungen und Fortbildungen.
Familien in akuter Not können in Corona-Zeiten Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Welche das im Einzelfall sind, hängt von der konkreten Lebenssituation ab. Betroffenen soll der "Lotse für Corona-Hilfen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die erste Orientierung erleichtern:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Infografiken/lotse-corona-hilfen.pdf?__blob=publicationFile
Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für von Schul- und Kitaschließungen betroffene Eltern nicht fortsetzen zu wollen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):
"Die Beendigung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ein verheerendes Signal für Familien - und das ausgerechnet am Tag der Familie. Viele Eltern können ihre Kinder weiterhin nicht oder nur 1-2 Tage die Woche zur Schule und in die Kita schicken. Ihnen eine Lohnfortzahlung zu verweigern, während man Wirtschaftsunternehmen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe unterstützt, zeigt den geringen Stellenwert, den Familien bei der Politik in der Corona-Krise haben. Der Hinweis, dass die Verlängerung nicht nötig sei, weil beide Elternteile ja nacheinander sechs Wochen pausieren könnten, geht an der Realität vorbei: Alleinerziehende und Familien, in denen ein Partner in einem systemrelevanten Beruf, wie beispielsweise der Pflege arbeitet, haben diese Möglichkeit nicht. Viele Mütter und Väter sind überlastet, am Limit und haben existenzielle Sorgen. Eine Beendigung der Lohnfortzahlung ist für sie ein Schlag ins Gesicht.
Die bisherige Regelung muss verlängert werden oder, noch besser, durch eine Corona-Familienarbeitszeit ersetzt werden, die die eaf schon länger fordert. Diese Corona-Familienarbeitszeit beinhaltet einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren, der gerade für niedrige und mittlere Einkommen essenziell ist. Diese hilft nicht nur denen, die derzeit die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, sondern wäre auch ein Rettungsanker für die Millionen Mütter und Väter, die zurzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Oft würde eine temporäre Arbeitszeitreduzierung beider Elternteile eine entscheidende Entlastung für die Familien darstellen."
Näheres im Positionspapier:
>>>www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf
Ein PDF der Pressemitteilung steht auch zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_302/200515_pm_lohnfortzahlung_fortsetzen.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Eichstätt, 11. Mai 2020 (upd) – Wie verändern uns Abstand, Isolation und unsichere Lockerungen? Welcher Gefühlskreislauf kommt in Gang durch Isolation, Quarantäne und Fernbeziehungen? Und wie kann man als Familie, Paar oder als Single durch diese Zeit kommen, deren Maßnahmen womöglich noch für Monate den Alltag bestimmen werden? Solchen und weiteren Fragen nimmt sich eine neue Broschüre des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) an. Die Publikation enthält viele wissenschaftlich erforschte und bewährte Inspirationen sowie Verhaltensregeln, um die vielfältigen Belastungen zu reduzieren und zu meistern. Sie wird der Bevölkerung kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. Das Spektrum der Beiträge reicht vom Entwickeln und Einhalten einer Tagesstruktur über den Umgang mit Einsamkeit und Fernbeziehungen bis hin zu Tipps für Eltern – differenziert nach dem Alter des Nachwuchses.
„Mit dieser Broschüre möchten wir Familien und allen, die in Ehe und Partnerschaft leben, Informationen an die Hand geben, die sie bei der Bewältigung dieser Situation unterstützen sollen. Ziel ist es, auf der Basis wissenschaftlicher Expertise ganz konkrete Tipps und Hinweise für die Praxis zu geben. Auch dies ist Aufgabe einer Universität. Wir hoffen, dass diese Broschüre daher vielen Familien, allen, die in Ehe und Partnerschaft leben, sowie Singles und Alleinstehenden eine wertvolle Hilfe ist“, erklärt ZFG-Direktor Prof. Dr. Klaus Stüwe.
Autorinnen und Autoren der Publikation sind als wissenschaftlicher Projektleiter Dr. Peter Wendl sowie die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Peggy Puhl-Regler und Alexandra Ressel. Wendl leitet seit 2002 eine Kooperation mit dem Katholischen Militärbischofsamt und beschäftigt sich dabei mit Auswirkungen von kritischen Lebensereignissen, Fernbeziehungen und Isolation auf Partnerschaft, Familie und Erziehung. Alexandra Ressel erforscht unter anderem die Lebenswirklichkeit von Soldatenfamilien, Peggy Puhl-Richter erforscht generell das Familienleben unter besonderen Bedingungen.
„Manche befinden sich in einer Zeit großer Einsamkeit, andere in einer Phase von zu wenig Privatsphäre und zu wenig Alleinseinkönnen – und nicht wenige erleben die genannten Bedingungen immer wieder im Wechsel“, erläutert Wendl. Der Gestaltung von Fernbeziehungen, die man sie mit vielen Angehörigen jetzt führe, haben eine ebenso zentrale Bedeutung wie das Meistern von Isolation oder Kontaktbegrenzungen.
Das Zentralinstitut für Ehe und Familie in der Gesellschaft hat sich als interdisziplinäre Forschungseinrichtung der KU in den vergangenen Jahren umfassende Expertise erworben auf dem Gebiet der Partnerschafts- und Familienforschung. Im Auftrag von Ministerien, Landkreisen, Kommunen, Diözesen und der Deutschen Bischofskonferenz hat das ZFG zahlreiche Studien durchgeführt. Die vorliegende Broschüre wurde in Kooperation mit dem Katholischen Militärbischofsamt erstellt.
Denkanstöße und Hilfestellung für die verschiedenen Lebenslagen innerhalb der Gesellschaft bietet die Broschüre „Durchhalten trotz Corona-Krise – Anregungen für Paare, Familien und Singles zwischen Lagerkoller und unsicheren Lockerungen“, die kostenlos unter www.ku.de/zfg zum Download zur Verfügung steht.
Kaiserslautern, Bitburg, Neuwied. Zum internationalen Tag der Familie haben die 20 anerkannten Familienbildungsstätten in Rheinland-Pfalz einen prominenten Gast eingeladen: Jan- Uwe Rogge, bekannt als Buchautor, Familien- und Kommunikationsberater bietet live im Internet einen kostenfreien Vortrag mit dem Titel „Schauplatz Corona – Kinder und Familien begleiten“ an. Mit diesem besonderen Vortrag mit anschließendem Elterntalk bedanken sich die Familienbildungsstätten bei allen Familien, die in dieser besonderen Zeit so viel geleistet haben und das auch weiterhin müssen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Familienbildungsstätten in Rheinland-Pfalz betont, wie extrem wichtig Familien sind:„Die Eltern und insbesondere die Alleinerziehenden managen unglaublich viel, für ihre Kinder, die Familienangehörigen, für uns alle - ohne ihren Einsatz würden unser Alltag, das Gesundheitssystem und die Wirtschaft nicht funktionieren,“,sagt Ute Dettweiler, Referentin für Familienbildung bei der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft.
„Die gute Nachricht ist, dass durch die Ausgangs- und Kontaktsperren die Zahl der Corona- Neuinfektionen in Deutschland nicht stark gestiegen ist. Die weniger gute Nachricht ist, dass insbesondere Eltern in dieser Zeit zu Höchstform auflaufen mussten, um die täglichen Anforderungen zu bewältigen. Dass bei manchen Eltern die Nerven blank liegen ist eine normale Reaktion auf einen unnormalen Zustand“, meint Nils Zimmermann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Familienbildungsstätten in Rheinland-Pfalz. Seit Mitte März sind Corona-bedingt alle Familienbildungsstätten geschlossen. Dort finden seit über 50 Jahren zahlreiche Kurse sowie niedrigschwellige Beratung für Familien statt. Trotzdem erhalten Familien seitdem telefonisch oder per E-Mail Hilfe und Unterstützung vor Ort. Manche Kurse werden bereits online angeboten und wöchentlich kommen neue digitale Angebote hinzu. Die Lockerungen seit dieser Woche ermöglichen künftig wieder Begegnungs- und Kursangebote, wenn auch zu völlig anderen Bedingungen. Wie viele soziale Einrichtungen stehen die evangelischen, katholischen und nichtkonfessionellen 20 Familienbildungsstätten vor großen finanziellen Herausforderungen. „Keiner der Rettungsschirme des Landes oder des Bundes ist für unsere Einrichtungen praktikabel“, sagt Klaus Hofmann vom Deutschen Roten Kreuz in Bitburg. „Die Belegschaft befindet sich seit mittlerweile sechs Wochen in Kurzarbeit. Ich weiß nicht, wie lange wir so weiter haushalten können und die Rücklagen reichen. Familienbildung lebt von Bindungsarbeit und persönlichem Kontakt in der Gruppe. Wir werden trotz Kreativität und Einsatzbereitschaft nicht alle Angebote an die Situation anpassen oder digitalisieren ko?nnen. Eingeplante Fördermittel des Landes werden wegfallen. Hinzu kommen fehlende Teilnahmebeiträge, gestiegene Kosten für die Umstellung der Kurse, Hygienekonzepte und Gruppentreffen unter Einhaltung geltender Gesundheitsschutzregeln – diese Kombination wird für einzelne Einrichtungen existenzgefährdend sein.“ „Wir fordern keine zusätzlichen Finanzmittel, wünschen uns aber, dass es wie in der Weiterbildung unbürokratische Lösungen für diese Übergangszeit gibt, orientiert am Fördervolumen des Vorjahres, damit in den 20 Familienbildungsstätten auch dauerhaft die Quantität und Qualität der Angebote erhalten bleiben kann“, beschreibt Nils Zimmermann die Situation. Die LAG begrüßt außerordentlich die Projektmittel für digitale Ausstattung, die diese Woche vom Familienministerium in Aussicht gestellt wurden. Das digitale Angebot startet mit dieser Unterstützung schon jetzt: Einem Elterntalk mit Jan-Uwe Rogge, der Fragen zum Corona-Familienalltag beantwortet am kommenden Freitag, 15. Mai ab 20 Uhr unter dem Youtube-Link: https://youtu.be/Mg- kz6XlXjo
„Altbewährte“ Veranstaltungen vor Ort starten in den nächsten Wochen wieder, gaben die Sprecher*innen der LAG Familienbildungsstätten Ute Dettweiler (Evangelische Arbeitstelle Bildung und Gesellschaft), Klaus Hofmann (Deutsches Rotes Kreuz, Bitburg) und Nils Zimmermann (Katholische Familienbildung Neuwied) bekannt.
Berlin. Am 30. April 2020 haben die Familienminister*innen aus Bund und Länder zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen zum stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung und den Schulalltag beraten. Am heutigen Mittwoch, den 6. Mai, wollen Bundesregierung und Länder über einen stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung und den Schulalltag entscheiden. Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) unterstützt eine kontrollierte, kriterienbasierte, stufenweise Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen. Ein Wiedererstarken der Pandemie muss dabei verhindert werden. Familien brauchen transparente Verfahren und zeitliche Perspektiven für ihre Lebens- und Arbeitsplanung. Entsprechende Zeitplanungen und Verfahren müssen von der Bundesregierung und den Ländern in dieser Woche konkretisiert werden. Bei den Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in Kindertagesstätten sollten Qualitätskriterien mitgedacht werden, um die Krise als Chance für eine Weiterentwicklung der Kita-Qualität zu nutzen.
Die Corona-Krise bringt für viele Familien neue Belastungen, erhebliche Einkommenseinbußen und drohende Arbeitslosigkeit mit sich. Gleichzeitig übernehmen Familien in großem Umfang die wesentlichen Sorgeleistungen der Gesellschaft bei der Betreuung von Kindern, bei erkrankten Familienmitgliedern und bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger, trotz bzw. aufgrund des Wegfalls von unterstützenden und entlastenden Diensten. Eltern, die Kinder im Kita- und Schulalter haben, müssen Kleinkindbetreuung und Homeschooling-Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Besonders sind zurzeit Frauen von zusätzlichen Belastungen aus der Corona-Krise betroffen: Sie tragen in den Familien häufig überproportional die Belastungen durch Schließung von Kitas oder durch Probleme bei ambulanten Pflegedienstleistungen. Zum anderen werden von ihnen im Beruf weiterhin hohe Arbeitsleistungen erwartet.
Zudem sind Familien in dieser Situation in großer Sorge um die Gesundheit ihrer Familienmitglieder, insbesondere um die älteren Angehörigen.
Familien brauchen in dieser Situation entsprechende Unterstützung.
Stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung
Insgesamt sieht die AGF die stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung als einen wichtigen Baustein zur Entlastung von Familien mit kleinen Kindern. Gründe, die für eine schnelle stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung sprechen, sind:
Die AGF unterstützt das Ziel einer stufenweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage mit den Schritten: Eingeschränkte Notbetreuung, flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung, eingeschränkter Regelbetrieb, vollständiger Regelbetrieb.
Die Normalisierung des Kita- und Schulbetriebs wird voraussichtlich ein Prozess sein, der sich über einen längeren Zeitraum erstecken wird. Familien brauchen zeitliche Perspektiven und transparente Informationen, mit welchen Schritten der Öffnung für welche Familien wann zu rechnen ist und wie eine mittel- und langfristige Perspektive für sie aussieht. Dazu müssen Bundesregierung und Länder in möglichst kurzer Zeit Rahmenplanungen vorlegen, auch wenn mittel- und langfristige Terminplanungen unter dem Vorbehalt der Kontrollierbarkeit des Infektionsgeschehens stehen.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstands befürwortet die AGF einen kriterienbasierten Zugang zu den Angeboten der eingeschränkten Notbetreuung sowie der flexiblen und stufenweisen Erweiterung der Notbetreuung. Aus hygienischen Gründen und um die möglichen Kontakte zu reduzieren, sollte die Notfallbetreuung nur mit deutlich reduzierten Gruppengrößen stattfinden. Die Gruppen sollten keine Wechsel von Kindern untereinander haben und die Räume müssen geeignet sein, Kontakte zwischen den Gruppen zu reduzieren. Erzieher*innen sollten in der jetzigen Phase nicht zwischen den Gruppen wechseln. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Kinder und ihrer Familien, sondern besonders auch dem Schutz der Erzieher*innen, die zum Teil den gefährdeteren Altersgruppen ab 50 Jahre angehören oder auch Vorerkrankungen aufweisen können. Denn auch Erzieher*innen haben oft Familie.
Das Aufstellen von Kriterien für den eingeschränkten Zugang zur Betreuung über die Phasen der schrittweisen Öffnung ist zwangsläufig für Familien mit Härten und individuellen Ungerechtigkeiten verbunden. Trotzdem sieht auch die AGF vorläufig keine Alternativen zur kriterienbasierten Einschränkung bzw. Öffnung der Betreuung. Die AGF unterstützt die in der Diskussion befindlichen Kriterien für einen Zugang zur eingeschränkten Notbetreuung sowie der flexiblen und stufenweisen Erweiterung der Notbetreuung. Dies sind:
Es muss kontinuierlich geprüft werden, ob im Zeitverlauf eine Öffnung für alle Kinder, dann jedoch mit eingeschränkter zeitlicher Nutzungsmöglichkeit, mit den gesundheitlichen Zielen vereinbar ist. So würde zum Beispiel ein Kitabesuch an einem oder zwei Tagen pro Woche es den Kindern aus den Familien, die zunächst nicht prioritär Zugang zur Notfallbetreuung haben, ermöglichen, soziale Kontakte zu Erzieher*innen und Freund*innen wiederaufzunehmen.
Die AGF unterstützt die Planungen, nach jedem Öffnungsschritt eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zur Beobachtung des Ansteckungsgeschehens in der Bevölkerung vorzusehen, bevor weitere Öffnungsschritte erfolgen.
Die Kriterien, die den Zugang zur Betreuung bis zur vollständigen Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen in einigen Monaten regeln, sind mit bedeutenden individuellen Einschränkungen und eventuell auch zusätzlichen psychischen Belastungen für diejenigen Familien verbunden, deren Kinder erst spät in die Betreuung zurückkehren können. Deshalb müssen für sie andere Entlastungsformen gefunden werden. Dazu können zum Beispiel einkommenssichernde Maßnahmen sowie weitere Entlastungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (erweitertes Elterngeld) gehören.
Beim Neustart die Zukunft mitdenken
Den Familienorganisationen ist bewusst, dass die derzeitige Lage und die Forderungen nach einer stufenweisen Öffnung für die Einrichtungen und vor allem für die Fachkräfte, eine große Herausforderung und Belastung ist. Sie dürfen daher bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht alleine gelassen werden und brauchen die entsprechende Unterstützung, die eine stufenweise Öffnung unter Bewahrung der nötigen Sicherheit- und Hygienekonzepte überhaupt erst möglich macht. Gleichzeitig sollte diese Ausnahmesituation dafür genutzt werden, neue Qualitätsansätze in den Einrichtungen zu erproben. Die AGF hat in ihrem Positionspapier zur Qualität in Kindertagesstätten (Download) auf entsprechende Notwendigkeiten hingewiesen. Auch haben sich Bund und Länder mit dem Gute-Kita-Gesetz auf eine Verbesserung der Qualität geeinigt. Bei den neuen Konzepten, die derzeit teilweise auch auf pragmatischem Wege gefunden werden, sollten diese Qualitätskriterien mitgedacht werden, um nicht nach der Krise wieder in alte Muster zurückzufallen.
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. sind der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) zusammengeschlossen. Die AGF engagiert sich für Familien, verleiht ihnen Stimme und bringt die Familienperspektive in die politischen Diskussionen und Entscheidungsprozesse ein. Sie fördert den Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den Verantwortlichen der Familienpolitik. Darüber hinaus unterstützt die AGF die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_300/200506_agf_schrittweise_oeffnung_kita.pdf
Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Viele Eltern betreuen und beschulen ihre Kinder ganztags zusätzlich zum Beruf und sind schon seit Wochen an der Belastungsgrenze. Zudem fehlt ihnen gegenwärtig jegliche Perspektive, wann es wie besser gehen wird. Bei Kindern betreffen die Auswirkungen eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften.
„Es verwundert, dass Öffnungen von Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Die eaf fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen“, sagt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Die frühzeitig eingerichteten finanziellen Nothilfen für Familien sind hilfreich, helfen aber nicht gegen die derzeit drohenden Entwicklungs- und Bildungsnachteile von Kindern und gegen die Dauerüberlastung von Eltern.
Die eaf macht vier Vorschläge zu den offenbar doch länger dauernden Einschränkungen:
Näheres im Positionspapier:
>>>www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_299/200430_pm_corona_vorschlaege.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Stellungnahme der Deutschen Liga für das Kind vom 20.4.2020
Nach einer langen Zeit des Shutdown o?ffnen wieder kleinere Geschäfte, und der Schulbeginn ist für die Schülerinnen und Schüler absehbar. Kitas und Kindertagespflegestellen demgegen- über bleiben weiterhin – abgesehen von einer Notbetreuung – geschlossen. Erst für den Beginn des nächsten Kita-Jahres wird eine Wiedereröffnung in Aussicht gestellt. Die meisten Eltern mit jungen Kindern sind demnach weiterhin darauf angewiesen, die Versorgung ihrer Kinder ohne Unterstützung zu leisten, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind. Gerade diese Eltern und Kinder, denen in den letzten Wochen immens viel abverlangt wurde, müssen nun am längsten in ihrer schwierigen Situation verharren. Ist dies unter Abwägung aller Risiken und Nebenwirkungen die beste Lösung?
Frankfurt am Main und Hannover, im April 2020. In der jetzigen Situation fehlen vielen Kindern und Jugendlichen öffentliche Strukturen, die ihnen sonst Kitas, Schulen, Hort und Kinder-/Jugendeinrichtungen bieten. Sie betreffen Ernährung, Bildung und Betreuung, Teilhabe an normalem Kinder- und Jugendalltag und an Kultur. Das gilt für alle.
Übersehen wird allerdings, dass mit der Schließung all dieser sozialen Einrichtungen in Folge der Corona-Krise auch solche Leistungen wegfallen, die dazu gedacht sind, existentielle Notlagen abzufedern und zu bewältigen.
Beispielsweise ist mit einem Schlag die für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche höchst wichtige Versorgungsinfrastruktur mit einem warmen Mittagessen oder auch die Hausaufgabenhilfe weggebrochen.
Corona trifft armutsbetroffene Kinder und ihre Familien noch härter...
Berlin 13.04.20. Stellungnahme der eaf zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2.
Ein PDF dieser Stellungnahme steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_297/200414_stn_corona_anpassungen_elterngeld.pdf
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien v. 30.03.20
Quängelnde Kinder, Sorge um den Arbeitsplatz, häusliche Isolation: Die Einschränkungen infolge der Corona-Epidemie stellen viele Familien vor eine große Belastungsprobe. Bundesfamilienministerin Giffey befürchtet eine Zunahme von häuslicher Gewalt. Wo gibt es Hilfe, und was unternimmt die Bundesregierung?
Ein Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung (familienbildung deutschland - Katholische BAG für Einrichtungen der Familienbildung & Forum Familienbildung - evangelische arbeitsgemeinschaft familie)
Angesichts der Corona-Krise und der dramatischen Situation auch für die Familienbildungseinrichtungen hat das Forum Familienbildung gemeinsam mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung einen Appell zur Sicherung unserer Familienbildungseinrichtungen an Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit gerichtet.
Der Appell steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Pressemeldung der eaf vom 25. März 2020
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die geplante Sicherung der sozialen Infrastruktur mit Hilfe eines Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit verbessern sich die Chancen, dass Strukturen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung die Corona-Krise überstehen können. Es sind allerdings sind noch weitere Maßnahmen zu treffen.
Berlin. Die eaf begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die soziale Infrastruktur insbesondere auch im Hinblick auf Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung abzusichern. Damit zeigt der gemeinsame Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung zur bedrohlichen Lage für die Familienbildung in Deutschland erste Wirkung (https://www.eaf- bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf). Mit dem geplanten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die weitere Förderung der Einrichtungen nach §16 SGB VIII geschaffen.
Allerdings sind diese Regelungen nicht ausreichend, so betont Andreas Zieske, der Leiter der Servicestelle Familienbildung und stellv. Gescha?ftsführer der eaf. „Für die Einrichtungen der Familienbildung besteht das größte Problem im Wegbrechen der Teilnehmendenbeiträge, die teilweise über 30 % des Gesamthaushalts ausmachen. Wenn jetzt über alternative, online- basierte Angebote für Familien nachgedacht wird und diese umgesetzt werden sollen, müssen die entstehenden Einnahmeausfälle durch Fördermittel kompensiert werden.“
„Zudem wird ein großer Teil der Familienbildungsangebote über die Weiterbildungsgesetze der Länder finanziert. Die Länder sind in der Pflicht und müssen die förderrechtlichen Bedingungen an neue Angebote und Formate anpassen. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen durch krisenbedingten Ausfall von Veranstaltungen nicht gestrichen werden.
Große Sorgen machen wir uns um die vielen selbstständigen Honorarkräfte, die die Kurse in der Familienbildung durchführen. Allein in den Einrichtungen der evangelischen Familienbildung sind schätzungsweise mehr als 9.000 Honorarkräfte tätig. Der allergrößte Teil der vorgehaltenen Angebote wird von diesen Personen geleistet. Sie alle müssen jetzt existenzgefährdende Einnahmeverluste hinnehmen. Um die Strukturen während und nach der Krise aufrechterhalten zu können, müssen auch für diese Fachkräfte Übergangslösungen gefunden werden.“, so Zieske.
Pressemeldung der eaf vom 19. März 2020
Berlin. Zur geplanten Entschädigungsregelung für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, erklaärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):
Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung nun auch Eltern von unter 12-jährigen Kindern, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können und Verdienstausfälle haben, entschädigen will. Der bislang (Stand: 23. März 20, 15 Uhr) geplante Entschädigungsanspruch ist allerdings völlig unzureichend, da er auf sechs Wochen begrenzt ist. Viele Familien befürchten, dass sie bei möglichen längeren Schul- und Kitaschließungen in finanzielle Existenznöte geraten. Die geplante nur kurzfristige Regelung gibt den Familien keine Sicherheit in dieser Krise. Wenn man bei der Unterstützung der Wirtschaft die „Bazooka zückt“, um im Bild des Bundesfinanzministers zu bleiben, sollte ihr bei der Existenzsicherung von Familien mit kleinen Kindern nicht nach sechs Wochen bereits die Puste ausgehen.
Eine Begrenzung des Anspruchs auf sechs Wochen ist unzumutbar, sollten die Kita- und Schulschließungen länger dauern. Die bislang geplanten Schließungen umfassen bereits einen Zeitraum von fünf Wochen, in bestimmten Regionen bestehen sie auch schon länger. Wie die betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei einer Verlängerung der Schließzeit ihre Existenz sichern sollen, bleibt offen. Eine Laufzeit des Anspruchs bis zu den Sommerferien – bei ggf. weiterführender Schließung – ist notwendig. Sollten Kitas und Schulen tatsächlich weniger als sechs Wochen geschlossen sein, würde ein länger reichender Schutz keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Zudem plant die Bundesregierung offensichtlich, den Entschädigungsanspruch während der Schulferien auszusetzen. Aber auch während der Ferien müssen Familien ihren Lebensunterhalt sichern, viele Familien hatten auch für diese Zeit Ferienbetreuung organisiert gehabt. Der Anspruch muss daher für diese Familien auch in dieser Zeit weiterlaufen.
Familien mit kleinen Kindern sehen sich momentan mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens konfrontiert. Außerhäusliche Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder sind stark eingeschränkt, der persönliche Kontakt zu Gleichaltrigen weitgehend unmöglich. Viele berufstätige Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder und müssen dabei oft noch die Funktion von Lehrerinnen und Lehrern übernehmen und ihre Kinder beim häuslichen Lernen unterstützen. Diese schwierige Situation darf für Eltern keinesfalls noch zusätzlich mit Sorge um die eigene Existenz verbunden sein.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Pressemeldung der eaf vom 19. März 2020:
Berlin. Das Elterngeld ist eine sehr beliebte Leistung. Immer mehr Väter nehmen es auch in Anspruch, das Statistische Bundesamt verzeichnet im vergangenen Jahr bei ihnen einen Anstieg von 5,3 %. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums mit einigen wichtigen Ansätzen zur Flexibilisierung und Neustrukturierung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus vor, der jedoch die Bedürfnisse vieler Familien unzureichend berücksichtigt.
„Ziel einer modernen Regelung zu Elterngeld und Elternzeit muss es sein, die gleichberechtigte Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Partnern zu fördern und Familien in der Phase mit kleinen Kindern mehr Zeit zu geben.“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.
In diesem Sinne sollten die Partnermonate auf sechs Monate ausgeweitet werden, wobei nur drei davon von beiden Elternteilen parallel genommen werden können. Eine solche Regelung würde häufiger als bisher dazu führen, dass auch Väter über einen längeren Zeitraum hauptverantwortlich für die alltägliche Sorgearbeit sind und gleichzeitig den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Vermutlich würde das auch langfristig zu einer besser ausbalancierten Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern führen.
„Es bedarf weiterhin eines umfassenden zeitpolitischen Angebots zwischen der durch das Elterngeld finanzierten Elternzeit und dem sechsten Geburtstag bzw. der Einschulung des (jüngsten) Kindes. Denn viele Eltern befinden sich in dieser Familienphase in der ‚Rushhour des Lebens‘, einer zeitlichen Überlastung. Diese Rushhour soll entzerrt werden. Denkbar wäre die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit, mit der das Angebot einer qualifizierten vollzeitnahen Teilzeitarbeit für Väter und Mütter geschaffen wird. Hierfür bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform auch über das BEEG hinaus, die konzeptionell die neusten Erkenntnisse aus der Familienforschung berücksichtigen muss“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.
>>> eaf Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Folgende Termine müssen leider wegen der Corona-Pandemie entfallen:
Mi 01. April | 14:00 – 17:00 Uhr
Ort: Kaiserslautern
Der Fachtag wird nachgeholt am:
Di 08. September 2020 | 14:00 – 17:00 Uhr
Ort: Kaiserslautern
mit anschließender
Die Rolle und Bedeutung der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie.
Dieses Recht umzusetzen, ist Ziel und Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.
Eltern stehen vor vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sie sich immer wieder aufs Neue stellen mu?ssen. Die Familienbildung, -beratung und -erholung als pra?ventive Leistungen des SGB VIII wollen sie in ihrer Erziehungskompetenz sta?rken.
Welche Kinder- und Jugendhilfe will (sich) unsere Gesellschaft leisten? Wieviel Eigenverantwortung erwarten wir von Eltern? Und in welcher Weise soll der Staat Mitverantwortung für das gute Aufwachsen von Kindern übernehmen?
Mehr hierzu in der neuen Broschüre der Diakonie Deutschland.
Der neue Infobrief des eaf Bund - Ausgabe 01 | 2020 - ist da.
Themen sind u.a. der Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, der Ökumenische Kirchentag 2021 sowie interessante Tagungen und Fortbildungen.
Berlin, den 13. März 2020: Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Ein PDF dieser Stellungnahme steht zum Download bereit unter:https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_289/200313_stn_elterngeldreform.pdf
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. sind die fünf großen Familienverba?nde Deutschlands zusammengeschlossen: Deutscher Familienverband (DFV), evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), Familienbund der Katholiken (FDK), Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf). Das aktuelle Diskussionspapier reflektiert Fragen der Digitalisierung für verschiedene Lebensbereiche aus Sicht von Familien. Dabei wird eine lebensphasenübergreifende Perspektive eingenommen, um die Folgen der Digitalisierung für Kinder, Jugendliche, Eltern und die Großelterngeneration und deren Beziehungen zu diskutieren.
>> Download: Familienpolitische Informationen 1 / 2020 (PDF)
27. 2. 2020: Das BMFSFJ hat im Februar 2020 einen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt, zu dem die AGF eine Stellungnahme abgeben hat. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die überfällige Anpassung des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz an die Realitäten eines außerordentlich dynamischen digitalen Medienangebots im Internet und in den Sozialen Medien sowie an die Änderungen des Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen.
Weiterführende Informationen sowie die Stellungnahme finden Sie unter
https://www.ag-familie.de/news/1582798364Jugendschutzgesetz.html
Pressemitteilung der eaf vom 9. Dezember 2019:
Die eaf mahnt dringlich eine stärkere Unterstützung von Familien durch ein reformiertes Kinder- und Jugendhilferecht an. Eltern wollen ihre Kinder unterstützen und ihnen gute Wege in das Leben bahnen. Manchmal werden sie dabei mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten konfrontiert. Professioneller Rat und Unterstützung für solche Lebenslagen sollten für Familien niederschwellig, kostenfrei und zeitnah zugänglich sein.
Gegenwärtig wird der überwiegende Anteil der Jugendhilfeausgaben, außer für Kindertagesbetreuung, für einzelfallbezogene sozialpädagogische Familienhilfe oder für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ausgegeben. Insbesondere Inobhutnahmen, also die Unterbringung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien, sind sehr kostspielig und häufig keine gute Lösung für Eltern und Kind. Zum Schutz des Kindes sind Inobhutnahmen zwar manchmal notwendig. Es sollte aber alles im Vorfeld Mögliche getan werden, um diese für Eltern und Kinder gleichermaßen belastenden Maßnahmen zu vermeiden. „Kinder erziehen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, fast jede Familie kann in eine Situation geraten, in der professionelle Unterstützung notwendig ist. Daher müssen die Unterstützungsangebote für Familien, wie Familienbildung, –beratung und –erholung, im Zuge der geplanten Reform deutlich gestärkt werden“, fordert Martin Bujard, Präsident der eaf.
Noch unerfreulicher ist die Situation für Kinder mit Behinderung, für sie ist die Jugendhilfe bislang nur sehr eingeschränkt zuständig. In ihrer ohnehin schon schwierigen Familiensituation haben diese Eltern auch noch mit den zersplitterten Zuständigkeiten von Sozialamt, Jugendamt und Krankenkasse zu kämpfen. „Dieser bürokratisch teure und teilweise unwürdige Zustand sollte durch ein inklusives Jugendhilferecht beendet werden“, so Bujard weiter.
Am morgigen Dienstag findet mit einer großen Abschlusskonferenz der Dialog-Prozess zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seinen Abschluss. Kinder-, Jugend- und Familienministerin Giffey soll ein Bericht vorgelegt werden, der die Empfehlungen für die Reform beinhaltet. Ein Gesetzentwurf wird Anfang nächsten Jahres folgen, so ist aus dem Hause von Ministerin Giffey zu hören.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_278/191209_familien_unterstuetzendes_jugendhilferecht.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Passend zur Adventszeit ist der neue Infobrief Ausgabe 06 | 2019 ist da.
Apropos Advents- und Weihnachtszeit:
Wer war eigentlich der Bischof Nikolaus und wie sind die Bräuche zu seinem Gedenktag entstanden? Katholisch.de präsentiert zum 6. Dezember einige wissenswerte Fakten. https://www.katholisch.de/artikel/15722-nikolaus-die-harten-fakten
Mit der Geschichte des Adventskranzes als kleine Geschenkidee wünschen wir allen eine fröhliche Weihnachtszeit.
Die Bundes-AGF hat ein Diskussionspapier zum Thema "Digitaler Wandel und seine Auswirkungen auf Familien" veröffentlicht. Das Papier reflektiert Fragen der Digitalisierung für verschiedene Lebensbereiche aus Sicht von Familien. Dabei wird eine lebensphasenübergreifende Perspektive eingenommen, um die Folgen der Digitalisierung für Kinder, Jugendliche, Eltern und die Großelterngeneration sowie den Einfluss auf deren Beziehungen zu diskutieren. Im Vordergrund steht, wie die Verantwortung für Teilhabeförderung aber auch für den Schutz von vulnerablen Familienmitgliedern zwischen privaten und öffentlichen Akteuren aber auch den Familien und ihren einzelnen Mitgliedern ausbalanciert werden kann.
https://www.ag-familie.de/news/1574957425-papier-digitalisierung.html
Der neue Infobrief Ausgabe 05 | 2019 ist da. Jetzt online lesen oder ganz bequem offline lesen ...
Berlin, 15. Okt. 2019: Stellungnahmen der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) und zum Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz):
Ein PDF dieser Stellungnahmen steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_270/eaf_stellungnahme_191001_neu.pdf
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_273/eaf_stellungnahme_masernschutzg_191011.pdf
Berlin, 27. September 2019 – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität warnt die AGF vor der versteckten Erhöhung der Umsatzsteuer für Bildungsangebote. Gemeinnützige Familienbildung würde damit massive negative Folgen erfahren, die den Zielen von Bildungsangeboten diametral entgegen stünden.
“Der Wegfall der Steuerbegünstigung von gemeinnützigen Bildungsangeboten zeugt von einer mangelnden Wertschätzung der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung, der Familienbildung und letztlich des gesellschaftlichen Beitrags der Familien selbst“, kritisiert Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF. Die Familienorganisationen der AGF fordern Bundestag und Bundesregierung daher dringend auf, für eine weiterhin umfassende Befreiung der gemeinnützigen und kirchlichen Angebote der Familienbildung zu sorgen und den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.
Am 27. September findet die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur „weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ im Bundestag statt. In diesem versteckt sich eine Reform des Umsatzsteuerrechts mit weitreichenden Folgen für die Familienbildung: Künftig sollen Bildungsangebote für Erwachsene, die nicht der beruflichen Bildung dienen, umsatzsteuerpflichtig werden. Die Bundesregierung argumentiert, dass damit nur eine Vorgabe der EU-Richtlinie umgesetzt würde.
Die Familienorganisationen heben jedoch hervor, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie große Spielräume für die steuerliche Gestaltung gemeinwohlorientierter Bildungsangebote lässt, die die Regierung nicht ausschöpft. Sie konterkariere damit alle ihre Aussagen zur Bedeutung und Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement und Präventionsansätzen.
Familienbildung richtet sich lebenslaufbegleitend an alle Familien und ist somit ein Angebot des lebenslangen Lernens. Sie geht von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis aus und zielt darauf ab, Familien in Fragen der Lebensführung und Alltagsbewältigung zu unterstützen. Sie stärkt insbesondere die erzieherischen Kompetenzen von Eltern und bietet Hilfen bei Beziehungs- und Vereinbarkeitsfragen. Ferner hält die Familienbildung bildungsorientierte Angebote für Familien in Krisensituationen und besonders belasteten Lebenslagen bereit. Durch ihren niedrigschwelligen, präventiven und ressourcenorientierten Ansatz erreicht sie Familien in sozial sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Die geplante Neureglung führt zu höheren Teilnahmegebühren für die Familien. Dies belastet arme Familien überdurchschnittlich stark bzw. schließt sie von solchen Angeboten aus“, verdeutlicht Ulrich Hoffmann, zweiter Vorsitzender der AGF und selbst langjährig in der Familienarbeit tätig. „Zudem müssten Familienbildungsstätten ihr Angebot zwischen weiterhin befreiten und umsatzsteuerpflichtigen Angeboten differenzieren, weil spezifische Angebote für Hilfebedürftige, z.B. verschuldete Menschen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Angebote, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten, voraussichtlich weiter umsatzsteuerbefreit blieben. Diese Differenzierung ihres Programms wäre für die gemeinnützigen und kirchlichen Anbieter von Familienbildung mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden, weil jedes Angebot einzeln geprüft werden müsste, ob es nach neuem Recht umsatzsteuerpflichtig ist oder weiterhin befreit ist. Dies ist für kleine Bildungseinrichtungen kaum zu leisten.“ Die Verbände betonen, dass dieses Vorgehen auch dem konzeptionellen Ansatz entgegensteht, Bildungsangebote inklusiv zu gestalten und dabei nicht zwischen vermeintlichen Problemfamilien und vermeintlich unbelasteten Familien zu unterscheiden.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_268/190927_pm_agf_umsatzsteuer.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) hat mit Dr. Martin Bujard einen neuen Präsidenten. Die Mitglieder des Verbandes wählten Bujard mit großer Mehrheit. Die Wahl fand turnusgemäß am Freitag, 20. September, auf der Mitgliederversammlung in Riesa/Sachsen statt. Bujard folgt auf Christel Riemann-Hanewinckel, die das Amt seit 2009 innehatte.
Nach seiner Wahl erinnerte Bujard: „Von Familien wird viel erwartet. Aber Familie ist nicht optimierbar wie berufliche Tätigkeit. Sie braucht vielmehr Zeit, gerade wenn kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind, aber vor allem auch gemeinsame Zeit, um Familie zu leben.“
Bujard ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er wirkt seit 2011 am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden, seit 2015 als Forschungsdirektor. Er forscht zu Fertilität, Familienpolitik und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er hat sich in verschiedenen Gremien für Familienbelange engagiert, so u. a. im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AG „Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften und der AG „Familie als Gemeinschaft stärken“ bei der Demografiestrategie der Bundesregierung.
Neu gewählt als Vizepräsidentin wurde Rosemarie Daumüller. Bernd Heimberg wurde in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt.
Als Beisitzerin und Beisitzer wurden neu gewählt Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht. Gundula Bomm und Prof. Dr. Johanna Possinger stellten sich erneut zur Wahl und wurden in ihrem Amt als Beisitzerinnen bestätigt.
„Hauptsache gesund!“ war das Thema der Jahrestagung der eaf in Riesa. Im Zentrum der Tagung standen die notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen, die es Familien ermöglichen, ihre gesundheitsfördernden und krankheitsbewältigenden Funktionen auch tatsächlich erfüllen zu können.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_267/190923_martin_bujard_praesident.pdf.
Dienstag, dem 3. September 2019, 17.00 Uhr
Heinz-Wilhelmy-Haus, Unionstraße 1, 67657 Kaiserslautern
Pressemittellung der eaf vom 8. August 2019:
Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.
Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre „strecken“ und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.
Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.
Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. „Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren – nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente“, konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken“, fordert Schöningh.
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_263/190808_familienpflegezeit_reformieren.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Der vierte Infobrief ivom eaf Bund steht zur Verfügung unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_261/190806_infobrief_4.pdf
Am 25. Juli ist Jesper Juul nach schwerer Krankheit im Alter von 71 Jahren gestorben. "Eltern zu sein ist schwierig - seit Jesus Christus.", meinte der bekannte und renommierte Familientherapeut, Pädagoge und Buchautor. In dem ein oder anderen Infobrief habe ich in den letzten Jahren auch von ihm Veröffentlichungen empfohlen.
Einen Nachruf hat der 7-fache Vater Georg Cadeggianini in der Süddeutschen Zeitung geschrieben:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/jesper-juul-nachruf-1.4540588
Seit 1. August gibt es mit dem Starke-Familien-Gesetz weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum neuen Schuljahr 2019:
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden erhebliche Verbesserungen beim Kinderzuschlag beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere Familien mit kleinen Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt. Zu diesem Zweck wird der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag werden in zwei Schritten – zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 – umgesetzt.
Noch immer gibt es zu viele potenziell Anspruchsberechtigte, die den Kinderzuschlag nicht kennen oder wegen unzureichender Informationen nicht nutzen. Die Familienleistungen sollen und können das Familienleben erleichtern. Gerade der Kinderzuschlag soll ganz konkret Armutsrisiken von Familien verringern und Kindern ein gutes Aufwachsen sichern. Familien mit Kinderzuschlag haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie ab dem 1. August 2019 auf eine Befreiung von den KiTa-Gebühren.
Pressemitteilung vom 14. Mai 2019
Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über- bzw. untergewichtig.
Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifft insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie die Alleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Un- ter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.
"Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen, gesundes Schulessen unterstützen die Familiengesundheit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang", sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen, ist grundlegend. Die eaf stellt unter dem Motto "Hauptsache gesund!" deshalb Gesundheit von Familien in das Zentrum ihrer diesjährigen Fachtagung.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evan- gelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
20. März 2019
Am 21. März wird im Bundestag abschließend über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und so umgestaltet, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können. Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen sie keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragen.
Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht. Nach bisherigem Gesetzesentwurf wird allerdings noch zu viel Kindeseinkommen angerechnet, so dass vor allem bei Alleinerziehendenfamilien mit älteren Kindern das Haushaltseinkommen kaum oder gar nicht steigt.
Kinderzuschlagsbeziehende können außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen. Um in den Genuss aller dieser Leistungen zu kommen, fallen bei einer Familie mit drei Kindern allerdings bis zu 17 Anträge zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Stellen an. Das ist ein Zeitaufwand, der von erwerbstätigen Eltern kaum geleistet werden kann. “Um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen, müssen alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepa- kets zusammen und für alle Kinder der Familie gleichzeitig beantragt werden können“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.
Dazu ist die Kooperation der Kommunen unbedingt notwendig. Als auszahlende und genehmigende Stellen entscheiden sie über die Verfahren. „Wir appellieren nachdrücklich an die Kommunen, das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teilhabepaket so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern Teil des Existenzminimums des Kindes. Sie müssen daher auch bei den Kindern ankommen“, so Insa Schöningh weiter.
Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Pressemitteilung als PDF-Download
11. März 2019
Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.
Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.
Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.
„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.
Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.
„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas - vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.
„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.
Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.
Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de
Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_243/190311_kizuschlag_final.pdf
Berlin, den 5. März 2019
Die eaf begruüßt, dass die Bundesregierung mit dem Starke-Familien-Gesetz – StaFamG – mehr Familien erreichen will, die finanziell an der Armutsgrenze leben und trotz eigenen Einsatzes für die Einkommenserzielung sonst unter Armut oder Armutsgefährdung leiden würden. Von der Neugestaltung des Kinderzuschlags (KiZ) und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden mehr Familien – hoffentlich auch solche in verdeckter Armut, wie beabsichtigt – erreicht.
Bislang ist vor allem für Alleinerziehende der Zugang zum Kinderzuschlag wegen der Anrechnung von Unterhaltsleistungen als Kindeseinkommen erschwert. Da diese Gruppe neben den Familien mit mehreren Kindern besonders häufig von Armut betroffen ist, soll ihnen der Zugang erleichtert - in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht - werden.
Begrüßenswert ist auch die Absicht, die Anstrengungen von Familien, ihr Erwerbseinkommen zu erhöhen, stärker zu unterstützen: zum einen durch die Abschaffung der sogenannten Abbruchkante, zum anderen durch die geringfuügig gesenkte Anrechnung von Erwerbseinkommen.
Positiv wertet die eaf die neue Ausgestaltung bei der Gewährung von einzelnen Leistungen der Bildung und Teilhabe – hier waren Veränderungen überfällig, wie die geringe Quote der Inanspruchnahme in der Vergangenheit überdeutlich gezeigt hat. Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung hieraus einige Konsequenzen gezogen hat und mehr Kinder nun hoffentlich frühzeitig ihre Chancen in der Gesellschaft besser nutzen können.
Pressemitteilung der eaf vom 9. Januar 2019
Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.
Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.
Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.
„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.
Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf
Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_234/190109_kizuschlag_d.pdf
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